Wege zur Therapie: Alle Kassen & Privatpraxis

Sie erreichen mich für eine Terminvereinbarung per email an post@praxis.kuppe-heder.de oder telefonisch in meiner telefonischen Sprechzeit dienstags 9:00 Uhr bis 10:40 Uhr.

Bei meiner Praxis für Gesetzlich Versicherte und Privatpraxis für Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Selbstzahlende handelt es sich um eine reine Terminpraxis ohne offene Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie daher immer zuerst telefonisch oder per Buchung über den eterminservice der Kassenärztlichen Vereinigung (116117) einen Termin in meiner Praxis. Somit kann ich mir ausreichend Zeit für jede Behandlung nehmen und es entstehen Ihnen keine Wartezeiten in der Praxis.

Erstgespräche (Psychotherapeutische Sprechstunden) nach vorheriger Terminvereinbarung dienen prinzipiell der Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und der Aufklärung, welcher Behandlung sie bedarf. Aus einem Erstgespräch ergibt sich vor diesem Hintergrund und aufgrund der jeweils aktuellen Behandlungskapazitäten nicht unmittelbar ein Therapieplatz oder Folgetermin.

Aufgrund meiner Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die psychotherapeutischen Erstuntersuchungen zur Diagnosestellung und für eine Behandlungsberatung. Weiterführende Kosten für eine sich eventuell anschließende Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls getragen. Der Antrag auf eine Kostenübernahme wird mit meiner Unterstützung nach bis zu fünf Vorgesprächen gestellt.

Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen verläuft in der Regel unkompliziert. Privat Versicherte werden gebeten, sich bei der jeweiligen Krankenkasse und ggf. der Beihilfe nach den Regelungen zur Kostenübernahme zu erkundigen. Nutzen Sie ggf. ein Serviceportal zur Information wie https://www.privat-patienten.de/beim-therapeuten/psychotherapeut/. Die Gebühren für Privatversicherte sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung für PrivatpatientInnen (GOP) nach der neuen Abrechnungsempfehlung vom 1.7.2024.

Eine Überweisung zur Psychotherapie ist nicht vonnöten, allerdings wird im Zuge der Beantragung der Therapie ein Bericht in Ihrer Hausärztlichen Praxis durch mich angefordert werden.