Wege zur Therapie: Alle gesetzlichen Krankenkassen & Privatversicherte & Beihilfe
Sie erreichen mich für eine Terminvereinbarung per Lucoyo (DSGVO-konform):
oder in der Regel in meiner telefonischen Sprechzeit dienstags 9:00 Uhr bis 10:40 Uhr.
Meine Praxis steht für Menschenwürde, Vielfalt und Demokratie – für einen offenen, respektvollen und diskriminierungsfreien Raum, in dem alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Lebensweise willkommen sind.
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Bei meiner Kassenpraxis für Gesetzlich Versicherte sowie Privatpraxis für Privatpatientinnen und Privatpatienten handelt es sich um eine reine Terminpraxis ohne offene Sprechstunde.
Bitte vereinbaren Sie daher immer zuerst telefonisch oder - falls dort ein freier Termin eingestellt ist - per Buchung über den
eterminservice der Kassenärztlichen Vereinigung (116117)
einen Termin in meiner Praxis. Somit kann ich mir ausreichend Zeit für jede Behandlung nehmen und es entstehen Ihnen keine Wartezeiten in der Praxis.
Erstgespräche (Psychotherapeutische Sprechstunden) nach vorheriger Terminvereinbarung dienen prinzipiell der Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und der Aufklärung, welcher Behandlung sie bedarf.
Aus einem Erstgespräch ergibt sich vor diesem Hintergrund und aufgrund der jeweils aktuellen Behandlungskapazitäten nicht unmittelbar ein Therapieplatz oder Folgetermin.
Weitere Informationen finden Sie z.B. hier:
https://www.wege-zur-psychotherapie.org.
Aufgrund meiner Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt und Zulassung zur vertragsärztlichen
Versorgung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die
psychotherapeutischen Erstuntersuchungen zur Diagnosestellung und für
eine Behandlungsberatung. Weiterführende Kosten für eine sich eventuell
anschließende Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden
Diagnose von den gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls getragen. Der
Antrag auf eine Kostenübernahme wird mit meiner Unterstützung nach bis
zu fünf Vorgesprächen gestellt. Eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen verläuft in der
Regel unkompliziert. Privat Versicherte werden gebeten, sich bei der jeweiligen
Krankenkasse und ggf. der Beihilfe nach den Regelungen zur Kostenübernahme zu erkundigen.
Nutzen Sie ggf. ein Serviceportal zur Information wie https://www.privat-patienten.de/beim-therapeuten/psychotherapeut/. Die Gebühren für Privatversicherte richten sich nach der Gebührenordnung für Privat Versicherte presse/pressemitteilungen/psychotherapie-abrechnungsempfehlungen-staerken-leistungen-fuer-privatversicherte-und-beihilfeberechtigte/
nach der neuen Abrechnungsempfehlung vom 1.7.2024.
Eine Überweisung zur Psychotherapie ist nicht vonnöten, allerdings
wird im Zuge der Beantragung der Therapie ein Bericht in Ihrer
Hausärztlichen Praxis durch mich angefordert werden.